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   VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17.NW   

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https://dejure.org/2017,2653
VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17.NW (https://dejure.org/2017,2653)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.02.2017 - 3 L 121/17.NW (https://dejure.org/2017,2653)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 3 L 121/17.NW (https://dejure.org/2017,2653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 BestG, § 8 Abs 1 BestG, § 39 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG, § 45 Abs 7 S 1 Nr 1 BNatSchG
    Vergrämung von Vögeln durch Baumkürzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergrämung einer Saatkrähenkolonie von einem gemeindlichen Friedhof durch Beschädigung der Fortpflanzungsstätte (hier: Kürzen von Platanen um 20%); Ansiedlung von wildlebenden Tieren im Bereich öffentlich genutzter Einrichtungen; Erteilung einer naturschutzrechtlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Saatkrähen dürfen vorerst weiter auf dem Friedhof in Lambsheim nisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Saatkrähen dürfen vorerst weiter auf dem Friedhof in Lambsheim nisten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verunreinigte Gräber: Saatkrähen dürfen dennoch vorerst weiter auf Friedhof nisten - Baumrückschnitt stellt "Beschädigung und Zerstörung" der Fortpflanzungsstätte dar

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2015 - 4 LC 156/14

    Beschädigung von Fortpflanzungsstätten; Brutkolonie; Erhaltungszustand einer Art;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17
    Beschädigung und Zerstörung verlangen eine körperliche Einwirkung auf die geschützten Lebensstätten, die sich nachteilig auf deren Funktion auswirkt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 4 LC 156/14 -, NuR 2016, 135; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Oktober 2014 - 8 C 10233/14 -, NuR 2015, 188; Lau in Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 44 Rn. 23 m.w.N.).

    Für eine Beeinträchtigung ist erforderlich, dass das geschützte Objekt selbst betroffen ist, eine mittelbare Beeinträchtigung, beispielsweise durch Lärm, der auf die Tiere einwirkt und dazu führt, dass diese ihre Lebensstätte verlassen, genügt hingegen nicht (OVG Niedersachsen, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 4 LC 156/14 -, NuR 2016, 135; Louis, a.a.O., Seite 14).

    Auch wenn das Rufen der Saatkrähen von einem Durchschnittsmenschen, auf den abzustellen ist, in der Regel als lästig empfunden wird (vgl. dazu auch die Schallmessungen in dem dem Urteil des OVG Niedersachsen vom 1. Dezember 2015 - 4 LC 156/14 - (NuR 2016, 135) zugrunde liegenden Fall, die Immissionswerte bis zu 66 dB(A) ergaben; vgl. auch Krüger/Nipkow, a.a.O., Seite 14 und Bayerisches Landesamt für Umwelt, Konzept zum Umgang mit Saatkrähenkolonien in Bayern, 2011, Seite 12, wonach der Pegel der Saatkrähenrufe bei Messungen mit im Mittel 64, 1 dB(A) deutlich unter dem des Verkehrslärms mit 69, 3 dB(A) im Mittel lag), ist nicht ersichtlich, dass hierdurch eine konkrete Gesundheitsgefährdung eintreten könnte.

    Zur Verwendung von Krähenklatschen hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in einem Fall, in dem es um die beabsichtigte Vergrämung von Saatkrähen mittels Krähenklatsche ging, in seinem Urteil vom 1. Dezember 2015 (- 4 LC 156/14 -, juris) ausgeführt, dass akustische Vergrämungsmaßnahmen zulässig seien, wenn die Störung der Tiere nicht erheblich sei, d.h. der Erhaltungszustand der lokalen Population sich auf Grund der Störung durch die Vergrämungsmaßnahmen nicht verschlechtere (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

    Zwar ist der Erfolg dieser Vergrämungsmethode nicht garantiert (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%A4henklatsche zum weitgehenden Misserfolg in der friesischen Stadt Jever), er ist aber auch nicht ausgeschlossen (s. OVG Niedersachsen, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 4 LC 156/14 -, juris).

  • VG Wiesbaden, 12.05.2015 - 4 K 870/13

    Saatkrähen verhindern Fällung von Platanen

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17
    Das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG betrifft in einer baumbewohnenden Vogelkolonie auch solche Bäume, auf denen sich zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung zwar konkret keine Nester befinden, auf denen sich aber potentiell Nester befinden könnten (Stöckel/Müller-Walter in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand November 2016, § 44 BNatSchG Rn. 19; VG Wiesbaden, Urteil vom 12. Mai 2015 - 4 K 870/13.WI -).

    Wie diese Begriffsreihung verdeutlicht, setzt auch ein sonstiger wirtschaftlicher Schaden im Sinne dieser Vorschrift voraus, dass die Bedarfsdeckung der Allgemeinheit mit das Dasein sichernden Produkten betroffen ist (vgl. Stöckel/Müller-Walter in Erbs/Kohlhaas a.a.O., § 45 BNatSchG Rn. 24; Lau in Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 45 Rn. 14; VG Wiesbaden, Urteil vom 12. Mai 2015 - 4 K 870/13.WI -).

    Hinzu kommt, dass vorliegend ein entsprechender Kontakt nur saisonal gegeben ist (vgl. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 12. Mai 2015 - 4 K 870/13.WI -).

  • LG Aurich, 28.06.2016 - 3 O 178/16

    Gewährleistung; Totenruhe; Reh; Friedhof

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17
    Zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen und ihrer Bestimmung entsprechenden Nutzung der Grabstelle und des Friedhofs gehört auch die gesellschaftlich anerkannte würdevolle Ausübung des Totengedenkens (s. auch LG Aurich, Urteil vom 28. Juni 2016 - 3 O 178/16 (057) -, juris).

    Die Antragstellerin hat daher dafür Sorge zu tragen, dass diese Ausübung des Totengedenkens möglich ist und z.B. nicht durch Beschädigungen von Wildtieren empfindlich gestört wird (vgl. Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 9. Auflage 2004, Kapitel 10, Seite 80; ebenso LG Aurich, Urteil vom 28. Juni 2016 - 3 O 178/16 (057) -, juris).

  • VG Neustadt, 26.09.2019 - 5 L 963/19

    Kein Anspruch des BUND auf Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz

    Fortpflanzungsstätten sind Bereiche, die einzeln oder zusammen mit anderen Bereichen eine erfolgreiche Reproduktion ermöglichen (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 09. Februar 2017 - 3 L 121/17.NW -, juris m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    In Rechtsprechung und Literatur wird der Ausnahmegrund der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses dennoch zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen mit der FFH-Richtlinie auch bei europäischen Vogelarten herangezogen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.02.2014 - 8 A 11.40040 -, juris Rn. 844 ff.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 09.02.2017 - 3 L 121/17.NW -, juris Rn. 66; Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 45 BNatSchG Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    In Rechtsprechung und Literatur wird der Ausnahmegrund der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses dennoch zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen mit der FFH-Richtlinie auch bei europäischen Vogelarten herangezogen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 19.02.2014 - 8 A 11.40040 -, juris Rn. 844 ff.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 09.02.2017 - 3 L 121/17.NW -, juris Rn. 66; Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 45 BNatSchG Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 379/18

    Feststellungsklage; Naturschutzgebietsverordnung; Bestimmtheit; Bauverbot;

    Der Normgeber darf den Sachverhalt in seinen Konsequenzen für den Betroffenen nicht erkannt haben oder nicht erkennen können und der Betroffene muss mit dem einschlägigen Verbot unzumutbar benachteiligt werden (Lau in Frenz/Müggenborg, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2016, § 67 Rn. 4; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 09. Februar 2017 - 3 L 121/17.NW -, NuR 2017, 356; VG Köln, Urteil vom 18. Juni 2013 - 14 K 2114/11 -, Rn. 40 juris).
  • VG Neustadt, 21.06.2017 - 4 K 271/17

    Werbeanlage in der Nähe des Friedhofs in Elmstein zulässig

    Zwar gehört zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen und ihrer Bestimmung entsprechenden Nutzung eines Friedhofs auch die gesellschaftlich anerkannte würdevolle Ausübung des Totengedenkens (s. VG Neustadt, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 3 L 121/17.NW -, juris).
  • VG Münster, 12.07.2018 - 10 K 4940/16

    Lärmimmissionen, Infraschall, bedrängende Wirkung, Rücksichtnahmegebot,

    vgl. ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 09.02.2017 - 3 L 121/17.NW - , juris Rn 65, 66 m.w.N.
  • VG Münster, 12.07.2018 - 10 K 353/17
    vgl. ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 09.02.2017 - 3 L 121/17.NW - , juris Rn 65, 66 m.w.N.
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